Für Ihre Sicherheit
Für das Land Liechtenstein gilt das Brandschutzgesetz von 1975 Nr. 18.
Seit 1989, ist der Brandschutz fester Bestandteil unserer Dienstleistungen.
Das Einsatzgebiet des Brandschutzes ist breit gefächert.
Für das Land Liechtenstein gilt das Brandschutzgesetz von 1975 Nr. 18.
Seit 1989, ist der Brandschutz fester Bestandteil unserer Dienstleistungen.
Das Einsatzgebiet des Brandschutzes ist breit gefächert.